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Existenzgründungs-Handbuch

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer als Selbstständiger seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gefährdet nicht nur sein Unternehmen, sondern vor allem auch seine persönliche Existenz und die seiner Familie.

Seit dem 01.01.2001 ist die für Arbeitnehmer bestehende gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente entfallen und durch die (schlechtere) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ersetzt worden. Diese tritt nicht ein bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt - je nach vertraglicher Vereinbarung - in der Regel bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 %. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann an bestehende Lebensversicherungen angeschlossen werden.

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