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Existenzgründungs-Handbuch

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Gewerbeamt

Inhaltsübersicht

  1. 1.
  2. 2.

1. Einführung

Bei der Anmeldung der selbstständigen Versicherungs- bzw. Finanztätigkeit sind zu unterscheiden:

2. Anmeldung des Gewerbes

Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das dauerhaft auf Gewinnerzielung angelegt ist) muss mit Beginn der Gewerbetätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung hat bei dem Gewerbeamt zu erfolgen, das für den Sitz des Büros zuständig ist.

Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller), wissenschaftliche Berufe, Berufe in der Land- und Forstwirtschaft. Hintergrund ist, dass aufgrund historischer Ansicht durch diese Berufsgruppen kein Gewerbe ausgeübt wird.

Das zwingend zu verwendende Anmeldeformular kann auf der Internetseite der betreffenden Stadt online heruntergeladen werden.

Der Anmeldung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch informiert:

Praxistipp:

Es empfiehlt sich, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt zu klären.

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