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Bei der Anmeldung der selbstständigen Versicherungs- bzw. Finanztätigkeit sind zu unterscheiden:
Die Anmeldung des Gewerbes bei dem zuständigen Gewerbeamt.
Das Erfordernis einer Erlaubnis für die Ausübung des Gewerbes Versicherungsvermittlung (siehe Befähigungsnachweise - Versicherungsvermittlung).
Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das dauerhaft auf Gewinnerzielung angelegt ist) muss mit Beginn der Gewerbetätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung hat bei dem Gewerbeamt zu erfolgen, das für den Sitz des Büros zuständig ist.
Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller), wissenschaftliche Berufe, Berufe in der Land- und Forstwirtschaft. Hintergrund ist, dass aufgrund historischer Ansicht durch diese Berufsgruppen kein Gewerbe ausgeübt wird.
Das zwingend zu verwendende Anmeldeformular kann auf der Internetseite der betreffenden Stadt online heruntergeladen werden.
Der Anmeldung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
der Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers,
bei ausländischen Antragstellern der Reisepass sowie der Aufenthaltstitel,
bei im Handelsregister eingetragenen Betrieben eine Kopie des Handelsregisterauszuges,
der Befähigungsnachweis für die Versicherungsvermittlung (sofern die Ausübung des Gewerbes Versicherungsvermittlung angemeldet wird).
Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch informiert:
das Finanzamt,
die Berufsgenossenschaft,
die Agentur für Arbeit,
das Staatliche Amt für Arbeitsschutz,
das Staatliche Umweltamt,
das Statistische Landesamt,
die Industrie- und Handelskammer (die Handwerkskammer bei Handwerksberufen)
Es empfiehlt sich, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt zu klären.