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Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig.
Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz durch das Straßenverkehrsamt: Voraussetzungen der Genehmigung sind gemäß § 13 PBefG
Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes (finanzielle Leistungsfähigkeit);
keine Unzuverlässigkeit des Unternehmers;
Dies erfordert insbesondere, dass der Antragsteller nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde, nicht gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat oder Steuern hinterzogen hat.
fachliche Eignung des Unternehmers:
Ablegen der Fachkundeprüfung vor der Industrie und Handelskammer
oder
Nachweis einer leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs
oder
Nachweis der Berufsausbildung/eines Studiums in einem Verkehrsberuf;
Betriebssitz oder Sitz der Niederlassung ist im Inland
Vorlage eines Fahrgastbeförderungsscheins;
Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde.