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Existenzgründungs-Handbuch

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Bürogemeinschaft

Bei der Anmietung von Gewerbemietfläche im Rahmen der Existenzgründung ist es für den Existenzgründer oftmals ungewiss, wie viel Bürofläche er langfristig benötigen wird. Insofern bietet es sich an, zunächst eine Bürogemeinschaft einzugehen.

Eine häufige Form der Kooperation zwischen selbstständigen Versicherungsvermittlern ist die Bürogemeinschaft. Die beteiligten Versicherungsvermittler bleiben dabei selbstständige Kaufleute und individuelle Vertragspartner im Verhältnis zu den von ihnen vertretenen Versicherungsunternehmen.

Die Bürogemeinschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern der Zusammenschluss mehrerer Selbstständiger zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) mit dem Zweck der gemeinsamen Nutzung einer Büroausstattung und/oder des Büropersonals.

Jeder Unternehmer arbeitet selbstständig, lediglich die Büroräume, das Personal u.Ä. werden gemeinsam genutzt.

Die Begründung einer Bürogemeinschaft kann in verschiedenen Konstellationen erfolgen:

Im Falle der Untervermietung ist zu beachten, dass die Untervermietung nach dem Gewerbemietvertrag zulässig sein muss.

Eine Bürogemeinschaft ist wie folgt gekennzeichnet:

Bei dem Bürogemeinschaftsvertrag handelt es sich um eine Mischung aus einem Gesellschafts-, Miet- und Dienstvertrag.

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