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Es besteht gemäß § 368 SGB III folgender Aufbau der Bundeagentur für Arbeit:
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektionen (zuvor Landesarbeitsämter)
Agenturen für Arbeit (zuvor Arbeitsämter)
Die Bundesagentur für Arbeit teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden. Die Angaben zur Betriebsnummer sind erforderlich, wenn Sie für Ihre Arbeitnehmer die "Meldung zur Sozialversicherung" erstellen.
Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da sie an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhalten Sie auch ein Schlüsselverzeichnis über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die Sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen.
Die Bundesagentur hat die Vergabe und Verwaltung der Betriebsnummern auf den Betriebsnummern-Service in Saarbrücken zentralisiert:
Postanschrift:
Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Tel.: 01801 664466