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Der Entwurf eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 16.08.2011 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland paraphiert.
Wie das Bundesfinanzministerium in seiner Pressemitteilung vom 16.08.2011 erklärt, wollen die beiden Staaten mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die weitere Vertiefung der guten wirtschaftlichen Beziehungen fördern und die Zusammenarbeit in Steuerfragen zum beiderseitigen Nutzen weiter entwickeln.
Mit dem DBA werden keine Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung eingeführt. Die Möglichkeit der Umsetzung solcher Verfahren wollen die beiden Länder in künftigen Gesprächen thematisieren. Hierbei soll es dann um die Frage gehen, ob ein gesondertes - vom DBA getrenntes - Abkommen geschlossen wird. Ein solches Abkommen ist am 10.08.2011 mit der Schweiz paraphiert worden (s. hierzu unsere News vom 12.08.2011).
Die Paraphierung des DBA-Entwurfs Liechtenstein - Deutschland stellt den formellen Abschluss der Verhandlungen dar. Die Unterzeichnung des DBA soll im Laufe des Jahres erfolgen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.