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Der Vermittlungsausschuss hat sich im Zusammenhang mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 darauf geeinigt, die zunächst im Rahmen dieses Gesetzespaketes geplante Zusammenfassung von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre zu streichen.
Im Gesetzentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 war u.a. vorgesehen, dass jeweils nur noch eine Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Veranlagungszeiträume (Zweijahreszeitraum) abzugeben sein sollte. Der Bundesrat hatte die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf verweigert, woraufhin die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrief. Der Vermittlungsausschuss hat sich am 21.09. nunmehr darauf verständigt, die Regelung über die Abgabe von Einkommensteuererklärungen für einen Zweijahreszeitraum zu streichen.
Dieser Einigung müssen nun noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.