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Steuer-News

Rückzahlung von Brennelementesteuer an Energiekonzerne

Die Energiekonzerne E.ON und RWE haben bisher rund 170 Millionen EUR an gezahlter Kernbrennstoffsteuer vom Staat zurückbekommen.

Dieses berichtet das Handelsblatt. Hiernach erhielt E.ON vorläufig 96 Millionen EUR an Steuererstattung, RWE bekam eine Rückzahlung von 74 Millionen EUR. Von beiden Konzernen liegen Klagen gegen die sog. Brennelementesteuer vor. Diese Steuer wird seit dem 01.01.2011 auf den Verbrauch von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241), der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird, erhoben.

Im Zusammenhang mit einem Eilantrag des Energiekonzerns E.ON auf Rückzahlung von Steuern für das bayerische Kraftwerk Grafenrheinfeld hatte das Finanzgericht (FG) Hamburg im September erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer festgestellt (Beschluss vom 16.09.2011 - 4 V 133/11). Ähnliche Zweifel äußerte auch das FG München, nachdem sich RWE an das Gericht gewandt hatte (Beschluss vom 05.10.2011 - 14 V 2155/11). In diesem Fall geht es um Steuern für das Kernkraftwerk Gundremmingen in Bayern.

Mit der sog. Brennelementesteuer plant der Staat Einnahmen von jährlich 1,3 Milliarden EUR, die sich derzeit auf dem rechtlichen Prüfstand befinden und "gekippt" werden könnten.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.

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