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Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 28.11.2011 (IV C 6 - S 2137/09/10004) zur Bildung von Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen Stellung genommen.
Bei Verrechnungsverpflichtungen handelt es sich um Verpflichtungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- oder Nutzungsverträge), nach denen in der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte nicht sofort zu erstatten sind, sondern mit den in Zukunft zu erhebenden Entgelten verrechnet werden.
Das BMF-Schreiben können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufen.