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Steuer-News

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011

Bei der Einkommensteuer muss eine Steuererklärung innerhalb der genannten Fristen nur dann abgegeben werden, wenn eine Pflichtveranlagung nach § 46 Einkommensteuergesetz vorliegt. Sind bei Arbeitnehmern mit Lohnsteuerabzug die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht erfüllt, so wird eine Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen durchgeführt. In diesen Fällen gelten die o.g. Abgabefristen nicht, vielmehr bestimmt sich der Zeitraum für die Abgabe der Steuererklärung hier nach der normalen Festsetzungsverjährung von grundsätzlich vier Jahren.

Den gleich lautenden Erlass können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufen.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.

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