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Bei einem mehrstufigen Konzern ist das Mutterunternehmen nicht unmittelbar an allen Tochterunternehmen selbst beteiligt (im Gegensatz zum einstufigen Konzern).
Beim mehrstufigen Konzern hält somit wenigstens ein Tochterunternehmen (Zwischenholding) Anteile an weiteren Konzerngesellschaften.