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Rechnungswesen-Lexikon

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Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag stellen den im laufenden Geschäftsjahr neu erzielten Gewinn oder Verlust, also das Jahresergebnis dar. Er bildet in der Gewinn- und Verlustrechnung die letzte Position im Gliederungsschema (Position 20 nach dem Gesamtkostenverfahren; Position 19 nach dem Umsatzkostenverfahren) und entspricht dem Saldo aus Aufwendungen und Erträgen; in der Bilanz wird er auf der Passivseite beim Eigenkapital unter "A. V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen.

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bilden die Grundlage für die Ermittlung von Bilanzgewinn-Bilanzverlust und der Ergebnisverwendung des Unternehmens.

Die Position "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" erscheint in der Bilanz nur dann, wenn die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird. Wird sie nach teilweiser Ergebnisverwendung erstellt, wird sie durch den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ersetzt. (§ 268 Abs. 1 HGB)

Bilanz

Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Bilanzgliederung

Eigenkapital in der Bilanzierung

Gewinnvortrag-Verlustvortrag

Gewinn- und Verlustrechnung

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