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Rechnungswesen-Lexikon

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Rechnung

Die Rechnung ist ein Beleg für einen Verkehrsvorgang Lieferung bzw. Leistung gegen Entgelt. Dabei kann es sich auch um einen Fahrausweis, einen Kontoauszug, einen Miet- oder Pachtvertrag, einen Wartungsvertrag o.ä. handeln (R 183 UStR). Eine Rechnung ist, sofern sie an einen Umsatzsteuerpflichtigen ausgestellt wird und einen umsatzsteuerpflichtigen Verkehrsvorgang dokumentiert, gleichzeitig ein Beleg für eine Steuergutschrift (Vorsteuer).

Eine Rechnung muss folgende Daten enthalten (§ 14 Abs. 1 UStG):

Beispiel für eine ordnungsgemäßen Rechnung

Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer 150 EUR nicht übersteigt. Seit Ausstellungsdatum 01.01.2004 müssen in Kleinbetragsrechnungen die folgenden Angaben enthalten sein:

Bei Kleinbetragsrechnungen wird die Vorsteuer aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet und als Steuergutschrift gebucht.

Auf Fahrausweisen wird an Stelle des Steuersatzes die Beförderungsstrecke in Kilometern angegeben. Bei Strecken bis 50 km darf der halbe Steuersatz herausgerechnet werden, bei mehr als 50 km der volle Steuersatz. (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG).

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