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Rechnungswesen-Lexikon

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Externes Rechnungswesen

Das externe Rechnungswesen dient dazu, Informationen über ein Unternehmen und sein Wirtschaften an Außenstehende zu kommunizieren. Zum externen Rechnungswesen zählen die Teilbereiche:

  1. Finanzbuchhaltung

  2. Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht)

  3. Sonderbilanzen (Unternehmensgründung, -fusion bzw. -umwandlung)

Hauptadressaten sind:

Um die unterschiedlichen Zielsetzungen und Erwartungen von Adressaten und Firmenleitung zumindest z. T. auszugleichen, ist die Rechnungs- und Rechenschaftslegung von Unternehmen gesetzlich geregelt. Dies gilt insbesondere für die Buchführungspflichten und einzelne Teilaspekte der Ausgestaltung des Rechnungswesens.

Zu den grundlegenden Bestimmungen gehören:

Im Zuge der Internationalisierung des externen Rechnungswesens (Internationale Rechnungslegung) ist in den kommenden Jahren mit deutlichen Veränderungen bei den Vorgaben zur Bilanzierung und Berichterstattung zu rechnen. So müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU seit 2005 statt den einzelstaatlichen Bestimmungen die Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS anwenden müssen.

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