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Das Inventar ist das Verzeichnis der während der Inventur ermittelten Vermögenswerte und Schulden, zusammengestellt nach Art, Menge und Wert. Es wird untergliedert nach Vermögenswerten, Schulden und Reinvermögen. Die Verzeichnisse der Einzelaufzeichnungen (über Maschinen, Rohstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, Verbindlichkeiten usw.) werden dem Inventar als Anlagen beigefügt. (§ 240 Abs. 2 HGB, § 140 f. AO, R 31 EStR)
Die Vermögenswerte umfassen
das Anlagevermögen (alle langfristigen Investitionsgüter) und
das Umlaufvermögen (Vermögensgegenstände, die im Betrieb laufend umgesetzt werden, umlaufen oder sich in ihrer Zusammensetzung verändern).
Für die Zuordnung entscheidend ist die Zweckbestimmung am Bilanzstichtag.
Eine in einem Maschinenbaubetrieb hergestellte Maschine gilt in der Regel als Umlaufvermögen (fertige Erzeugnisse). Wird sie jedoch im eigenen Betrieb eingesetzt, wird sie dem Umlaufvermögen entnommen und gilt als Anlagevermögen (Maschinen).
Eine im Unternehmen eingesetzte Maschine gehört in der Regel zum Anlagevermögen (Maschinen). Wird sie allerdings zum Zwecke der Verschrottung abgestellt, zählt sie zum Umlaufvermögen (sonstige Vermögensgegenstände).
Die Vermögenswerte werden nach der Liquidierbarkeit im Inventar aufgeführt: Zuerst erscheinen jene, die am längsten im Unternehmen verbleiben (Grundstücke und Bauten); Kassenbestand und Schulden, die sich täglich verändern, stehen am Ende des Inventars.
Die Schulden werden nach Fälligkeit oder Fristigkeit geordnet; Kapitalgesellschaften müssen nach der Art der Verbindlichkeiten bzw. nach Kapitalgebern ordnen (§ 266 Abs. 3 HGB).
| Reinvermögen | = Summe der Vermögenswerte - Summe der Schulden |
Das Inventar muss mit allen Anlagen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.