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Für freie Unterkunft und Verpflegung, die Überlassung von Werkswohnungen an Arbeitnehmer und Essenzuschüsse werden alljährlich von der Bundesregierung so genannte Sachbezugswerte in der Sachbezugsverordnung (SachbezV) festgelegt. Diese Werte sind dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Sachbezugswerte spielen bei freier Verpflegung oder Essenzuschüssen auch eine Rolle bei der Berechnung der Umsatzsteuer.