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Rechnungswesen-Lexikon

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Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst gem. IDW PS 260 die von einer Unternehmensleitung eingeführten und implementierten

die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der folgenden Ziele gerichtet sind:

  1. 1)

    Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens und der Verhinderung (und ggf. Aufdeckung) von Vermögensschädigungen.

  2. 2)

    Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der internen und externen Rechnungslegung.

  3. 3)

    Einhaltung der für das Unternehmen einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften und Verordnungen.

Konzeption, Implementierung, Beaufsichtigung und laufende Anpassung sowie Fortentwicklung eines der jeweiligen Größe und Komplexität sowie Rechts- und Organisationsform des Unternehmens angemessenen IKS obliegt der Geschäftsleitung.

Im Rahmen der Rechnungslegung und des Controlling schließt das IKS das Rechnungslegungssystem und das Buchführungssystem ein.

Das IKS besteht aus Regelungen

Das IKS umfasst regelmäßig die folgenden Komponenten:

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