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Sperrminorität

Unter dem Begriff Sperrminorität versteht man den Minderheitenanteil an einer Gesellschaft, mit dem Beschlüsse, die eine qualifizierte Stimmenmehrheit verlangen, verhindert werden können.

Beispielsweise stellt bei einer Aktiengesellschaft ein Stimmenanteil von mehr als 25 Prozent des in der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals eine Sperrminorität dar (§ 179 Abs. 2 Satz 1 AktG). So kann eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen gem. § 182 Abs. 1 AktG nur mit einer Mehrheit beschlossen werden, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapital umfasst.

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