Hinweis:

Die hier veröffentlichten Inhalte sind Bestandteil unseres Homepageservices für Steuerberater steuerlex24. Sollten Sie als Steuerberater an der Buchung der Inhalte für Ihren Internetauftritt interessiert sein, treten Sie mit uns in Kontakt! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.steuerlex24.de.

Rechnungswesen-Lexikon

   » Lexikon-Suche

Investor Relations

Unter dem Begriff der Investor Relations versteht man die

Kommunikation eines Unternehmens mit seinen gegenwärtigen und potentiellen Aktionären sowie deren Beratern, den Analysten und sonstigen Interessenten.

Die Notwenigkeit der Investor Relations ergibt sich aus dem vorhandenen Informationsbedarf der oben benannten Adressaten und vor dem Hintergrund einer Informationsasymmetrie zwischen Unternehmensleitung und Anteilseignern. Darüber hinaus regeln gesetzliche Vorschriften die Investor Relations Beziehungen in ihren Grundzügen.

Das theoretische Oberziel des Investor Relations ist die Annäherung des Börsenkurses des Unternehmens an den fundamental gerechtfertigten Unternehmenswert. Dabei sind die Bildung und Vermehrung von Vertrauen der derzeitigen und potentiellen Aktionäre in das Unternehmen, die Senkung der Kapitalkosten, die Abwehr feindlicher Übernahmen (hostile Takeover) und die Förderung der Aktionärstreue als Unterziele herauszustellen.

Zurück