Steuer-News
Bettensteuer für NRW zugelassen
Nach einem Beschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung dürfen die Kommunen in NRW eine Steuer auf Hotelübernachtungen einführen.
Die Stadt Köln hatte bereits im Frühjahr die Genehmigung für eine solche Steuer beantragt. Die Einnahmen aus der fünfprozentigen Zusatz-Abgabe auf Netto-Preise für Übernachtungen sollen in Köln in die Förderung kultureller Zwecke fließen. Auch für Jugendherbergen, Pensionen und Campingplätze gilt die neue Steuer. Die Stadt erhofft sich hiervon jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 21,5 Millionen EUR. Mit der Zulassung dieser sog. Bettensteuer hat die Landesregierung den Weg auch für andere Kommunen in NRW frei gemacht, dieses Instrument zu nutzen. Mehr als 20 Kommunen sollen sich bereits hierüber informiert haben.
Nachdem die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 % reduziert hatte, gilt die jetzt in NRW zugelassene Sondersteuer als Reaktion hierauf.
Nach Ansicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes ist die Steuer verfassungswidrig. Der Verband will alle rechtlichen Mittel hiergegen ausschöpfen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.