Am 07.12.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen.
Ausgangspunkt hierfür war der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 06.11.2011, wonach die Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen. Der geplante Ausgleich hat nach Informationen des Bundesfinanzministeriums ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden EUR pro Jahr. Er soll 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt werden und folgende Eckpunkte umfassen:
Der Grundfreibetrag soll bis 2014 um insgesamt 350 EUR bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 EUR angehoben werden. Dieser Betrag soll steuerfrei bleiben, sodass erst höhere Einkommen besteuert würden.
Der Tarifverlauf soll bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst werden. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
Die Bundesregierung will künftig alle zwei Jahre überprüfen , wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss . Grundfreibetrag und Tarifverlauf könnten daraufhin entsprechend angepasst werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA u. Dipl. Finanzwirt Holger Höwel.